Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - "Ferienwohnung Schütte"

Vermieter: Richard Schütte, Oberdorfstrasse 17a, 79424 Auggen

 

1. Anreise / Abreise

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 12:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr (spätere Abreise auf Anfrage). Die Wohnung ist bitte vor Abreise besenrein zu übergeben.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit der Auftragsbestätigung per Email des Vermieters seine Gültigkeit.

Zur Schlüsselabgabe und Abrechnung bitte direkt bei uns melden. Die Rechnung ist in bar zu begleichen.

Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 1. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
  • bei einem Rücktritt weniger als 1 Tage vor Mietbeginn ist 50% des Reisepreises zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter melden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.

Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei

der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

 

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.